Landgericht Düsseldorf, 2012-02-01, 41 O 143/06

41 O 143/06Kantonsgericht01.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 41 O 143/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-01

Aktenzeichen: 41 O 143/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0201.41O143.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 41. Zivilkammer

Tenor

Der Rechtsstreit ist wegen der eingeklagten Forderungen aus den Rechungen vom 18. Juni 2004 sowie wegen der eingeklagten Forderung aus der Rechnung vom 22. November 2003 in Höhe von 88.714,70 Euro insgesamt also in Höhe eingeklagter 151.832,40 Euro in der Hauptsache erledigt.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

a. 5 Prozentpunkte Zinsen über den Basiszinssatz aus 88.714,70 Euro in der Zeit vom 6. Oktober 2004 bis zum 30 Januar 2008 sowie

b. 8 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz aus 63.170,00 Euro in der Zeit vom 16.Dezember 2004 bis zum 30. Januar 2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trage zu 65 % die Beklagte und zu 35 % die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrage vorläufig vollstreckbar.

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