Landgericht Düsseldorf, 2012-02-09, 14c O 292/11

14c O 292/11Kantonsgericht09.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14c O 292/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-09

Aktenzeichen: 14c O 292/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0209.14C.O292.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14c Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 25.11.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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