Landgericht Düsseldorf, 2012-02-10, 22 S 157/11

22 S 157/11Kantonsgericht10.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 157/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-10

Aktenzeichen: 22 S 157/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0210.22S157.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Juli 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az.: 37 C 137/11 – wird zurück gewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollsteckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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