004 Qs-60 Js 1009/09-15/12 B.•Landgericht Düsseldorf, 2012-02-15, 004 Qs-60 Js 1009/09-15/12 B.
Landgericht Düsseldorf, 2012-02-15, 004 Qs-60 Js 1009/09-15/12 B.
004 Qs-60 Js 1009/09-15/12 B.Kantonsgericht15.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 004 Qs-60 Js 1009/09-15/12 B. — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-15
Aktenzeichen: 004 Qs-60 Js 1009/09-15/12 B.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0215.004QS60JS1009.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die dem Beschwerdeführer aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf € 304,64 festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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