Landgericht Düsseldorf, 2012-02-15, 004 Qs-60 Js 1009/09-15/12 B.

004 Qs-60 Js 1009/09-15/12 B.Kantonsgericht15.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 004 Qs-60 Js 1009/09-15/12 B. — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-15

Aktenzeichen: 004 Qs-60 Js 1009/09-15/12 B.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0215.004QS60JS1009.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. große Strafkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die dem Beschwerdeführer aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf € 304,64 festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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