Landgericht Düsseldorf, 2012-02-17, 14c O 85/10

14c O 85/10Kantonsgericht17.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14c O 85/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-17

Aktenzeichen: 14c O 85/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0217.14C.O85.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 06.05.2011 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 06.05.2011 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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