Landgericht Düsseldorf, 2012-02-21, 10 O 55/11 U.

10 O 55/11 U.Kantonsgericht21.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 55/11 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-21

Aktenzeichen: 10 O 55/11 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0221.10O55.11U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit geleistet hat in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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