4a O 282/07 U.•Landgericht Düsseldorf, 2012-02-28, 4a O 282/07 U.
Landgericht Düsseldorf, 2012-02-28, 4a O 282/07 U.
4a O 282/07 U.Kantonsgericht28.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 282/07 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: 4a O 282/07 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0228.4A.O282.07U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, durch ihren gesetzlichen Vertreter vor dem zuständigen Amtsgericht an Eides statt zu versichern, dass sie die Auskünfte gemäß ihren beiden Schreiben vom 28.01.2011 (Anlagen AE 36 und AE 37) nebst den dort beige-fügten beiden Tabellen die Ziffern III. und IV. des Teilurteils des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 4a O 282/07) vom 29.06.2010 be-treffend so voll¬ständig und richtig erteilt hat, wie sie dazu im-stande war.II. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehal¬ten.III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,- EUR vorläufig vollstreckbar.Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, un¬bedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkann¬ten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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