14c O 300/10•Landgericht Düsseldorf, 2012-03-01, 14c O 300/10
Landgericht Düsseldorf, 2012-03-01, 14c O 300/10
14c O 300/10Kantonsgericht01.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 300/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-01
Aktenzeichen: 14c O 300/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0301.14C.O300.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.400,63 € nebst
a) Verzugszinsen bis 09.02.2010 in Höhe von 122,07 €
b) weiteren Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. aus 14.400,63 € seit
10.02.2010
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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