14c O 302/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-03-01, 14c O 302/11
Landgericht Düsseldorf, 2012-03-01, 14c O 302/11
14c O 302/11Kantonsgericht01.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 302/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-01
Aktenzeichen: 14c O 302/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0301.14C.O302.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14c Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie voll-streckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.