Landgericht Düsseldorf, 2012-03-01, 14c O 302/11

14c O 302/11Kantonsgericht01.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14c O 302/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-01

Aktenzeichen: 14c O 302/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0301.14C.O302.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14c Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie voll-streckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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