25 T 71/12•Landgericht Düsseldorf, 2012-03-05, 25 T 71/12
Landgericht Düsseldorf, 2012-03-05, 25 T 71/12
25 T 71/12Kantonsgericht05.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 71/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-05
Aktenzeichen: 25 T 71/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0305.25T71.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 16. Januar 2012 wie folgt abgeändert:
Aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Langenfeld vom 02.02.2011 sind von den Beklagten gesamtschuldnerisch 115,10 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 02.03.2011 an die Klägerin zu erstatten.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 369,94 €.
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