22 S 101/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-03-09, 22 S 101/11
Landgericht Düsseldorf, 2012-03-09, 22 S 101/11
22 S 101/11Kantonsgericht09.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 S 101/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-09
Aktenzeichen: 22 S 101/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0309.22S101.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.04.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Langenfeld – 34 C 289/10 – wird zurück gewiesen.
Der Kläger hat die Kosten Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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