25 T 106/12•Landgericht Düsseldorf, 2012-03-14, 25 T 106/12
Landgericht Düsseldorf, 2012-03-14, 25 T 106/12
25 T 106/12Kantonsgericht14.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 106/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-14
Aktenzeichen: 25 T 106/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0314.25T106.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
wird die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 08. Juni 2011 auf dessen Kosten (§ 97 Abs. 1 ZPO) aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses vom 27. Februar 2012, denen sich die Kammer anschließt, zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, da die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erfordert (§ 574 ZPO).
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