Landgericht Düsseldorf, 2012-03-14, 2a O 153/11

2a O 153/11Kantonsgericht14.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 153/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-14

Aktenzeichen: 2a O 153/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0314.2A.O153.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer

Tenor

I. Das Versäumnisurteil vom 7. September 2011 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu 20 % und der Beklagten zu 80 % auferlegt werden; davon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, die der Beklagten auferlegt werden.

II. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 1 des Versäumnisurteils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 100.000,- und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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