Landgericht Düsseldorf, 2012-03-14, 2a O 317/11

2a O 317/11Kantonsgericht14.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 317/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-14

Aktenzeichen: 2a O 317/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0314.2A.O317.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, in die Löschung seiner beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer XX XXXX XXXXXX eingetragenen Wortmarke „Der A“ einzuwilligen.

III.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV.

Dieses Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck-bar.

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