Landgericht Düsseldorf, 2012-03-15, 25 T 758/10

25 T 758/10Kantonsgericht15.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 758/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-15

Aktenzeichen: 25 T 758/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0315.25T758.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Auf Antrag des Beteiligten zu 1. wird ausgesprochen, dass das minderjährige Kind

A, geboren am 9. Februar 2009, amerikanische und deutsche Staatsangehörigkeit,

von dem Beteiligten zu 1., D, geb I, geboren am 20. August 1970, als Kind angenommen wird, §§ 9 Abs. 7 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), 1754 Abs. 1, 3, 1755 Abs. 2 BGB.

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