4b O 296/06•Landgericht Düsseldorf, 2012-04-23, 4b O 296/06
Landgericht Düsseldorf, 2012-04-23, 4b O 296/06
4b O 296/06Kantonsgericht23.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 296/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-23
Aktenzeichen: 4b O 296/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0423.4B.O296.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
I. Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
II. Das Urteil ist für die Verfügungsbeklagte gegen Sicher-heitsleitung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
III. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500.000 € bis zum 13.11.2007 und seit dem 14.11.2007 auf das Kos-teninteresse aus einem Streitwert von 500.000 € festge-setzt.
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