Landgericht Düsseldorf, 2012-05-11, 39 O 89/11

39 O 89/11Kantonsgericht11.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 89/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-11

Aktenzeichen: 39 O 89/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0511.39O89.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, folgende Auskunft zu erteilen:

  • In welcher Höhe ist die Freistellung seitens der Aaaaa in Bezug auf die Rechtsstreitigkeiten mit der BBBB und der Ccccc S.A. in London noch bestehend? In welchem Umfang ist aufgrund dieser Freistellung auch eine Kostenerstattung vorgesehen?

  • Welchen Anspruchsstellern im In- und Ausland, die nicht bereits im Geschäftsbericht aufgeführt sind, sieht sich die Antragsgegnerin ausgesetzt?

Im Übrigen wird der Antrag vom 19.09.2011 zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 3/5, die Antragsgegnerin zu 2/5.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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