Landgericht Düsseldorf, 2012-05-30, 12 O 475/11

12 O 475/11Kantonsgericht30.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 475/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-30

Aktenzeichen: 12 O 475/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0530.12O475.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

I.

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Rechtsdienstleistungen für Dritte anzubieten und/oder zu erbringen, so­lange er nicht als Rechtsanwalt zugelassen oder in das Register der zugelas­senen Rechtsdienstleister eingetragen ist.

Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das gerichtli­che Verbot in Ziff. 1 ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,- EUR, ersatz­weise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten ange­droht.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.