Landgericht Düsseldorf, 2012-06-27, 23 S 230/11

23 S 230/11Kantonsgericht27.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 S 230/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-27

Aktenzeichen: 23 S 230/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0627.23S230.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts A vom 29.06.2011, Az. ####, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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