Landgericht Düsseldorf, 2012-07-02, 21 S 108/12 B.

21 S 108/12 B.Kantonsgericht02.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 108/12 B. — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-02

Aktenzeichen: 21 S 108/12 B.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0702.21S108.12B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (58 C 9985/11) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens .

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 2.641,80 EUR festgesetzt.

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