3 KLs 21/10 50 Js 373/08 Staatsanwaltschaft Düsseldorf•Landgericht Düsseldorf, 2012-07-04, 3 KLs 21/10 50 Js 373/08 Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf, 2012-07-04, 3 KLs 21/10 50 Js 373/08 Staatsanwaltschaft Düsseldorf
3 KLs 21/10 50 Js 373/08 Staatsanwaltschaft DüsseldorfKantonsgericht04.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 3 KLs 21/10 50 Js 373/08 Staatsanwaltschaft Düsseldorf — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-04
Aktenzeichen: 3 KLs 21/10 50 Js 373/08 Staatsanwaltschaft Düsseldorf
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0704.3KLS21.10.50JS373.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafkammer
Tenor
wird die Erinnerung des Verurteilten gegen die Kostenrechnung vom 31. Mai 2011 in Gestalt der korrigierten Kostenrechnung vom 27. Januar 2012 als unbegründet zurückgewiesen.
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