Landgericht Düsseldorf, 2012-07-05, 3 O 281/11 U.

3 O 281/11 U.Kantonsgericht05.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 O 281/11 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-05

Aktenzeichen: 3 O 281/11 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0705.3O281.11U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Bank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz auf dem Gebiet der Europäischen Union erbracht werden.

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