Landgericht Düsseldorf, 2012-07-17, 11 O 394/11

11 O 394/11Kantonsgericht17.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 394/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-17

Aktenzeichen: 11 O 394/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0717.11O394.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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