11 O 394/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-07-17, 11 O 394/11
Landgericht Düsseldorf, 2012-07-17, 11 O 394/11
11 O 394/11Kantonsgericht17.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 394/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-17
Aktenzeichen: 11 O 394/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0717.11O394.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.