4a O 21/11 U.•Landgericht Düsseldorf, 2012-07-26, 4a O 21/11 U.
Landgericht Düsseldorf, 2012-07-26, 4a O 21/11 U.
4a O 21/11 U.Kantonsgericht26.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 21/11 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-26
Aktenzeichen: 4a O 21/11 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0726.4A.O21.11U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, un-bedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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