Landgericht Düsseldorf, 2012-08-02, 1 O 257/11

1 O 257/11Kantonsgericht02.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 257/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-02

Aktenzeichen: 1 O 257/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0802.1O257.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.269,96 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 29.06.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage

abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16 % und

die Beklagte zu 84 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des

Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn

nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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