011 KLs - 60 Js 4091/11 - 9/12 U.•Landgericht Düsseldorf, 2012-08-06, 011 KLs - 60 Js 4091/11 - 9/12 U.
Landgericht Düsseldorf, 2012-08-06, 011 KLs - 60 Js 4091/11 - 9/12 U.
011 KLs - 60 Js 4091/11 - 9/12 U.Kantonsgericht06.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 011 KLs - 60 Js 4091/11 - 9/12 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-06
Aktenzeichen: 011 KLs - 60 Js 4091/11 - 9/12 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0806.011KLS60JS4091.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 011. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten sind des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 10 Fällen schuldig.
Der Angeklagte M wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte F wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften:
§§ 1 i. V. m. Anl. III, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2, 31 BtMG, 25 Abs. 2, 49 Abs. 1, 53, 54 StGB.
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