4b O 286/10•Landgericht Düsseldorf, 2012-08-07, 4b O 286/10
Landgericht Düsseldorf, 2012-08-07, 4b O 286/10
4b O 286/10Kantonsgericht07.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 286/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-07
Aktenzeichen: 4b O 286/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0807.4B.O286.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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