4b O 90/08•Landgericht Düsseldorf, 2012-08-07, 4b O 90/08
Landgericht Düsseldorf, 2012-08-07, 4b O 90/08
4b O 90/08Kantonsgericht07.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 90/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-07
Aktenzeichen: 4b O 90/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0807.4B.O90.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
IV. Der Streitwert wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
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