Landgericht Düsseldorf, 2012-08-14, 37 O 8/11

37 O 8/11Kantonsgericht14.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 8/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-14

Aktenzeichen: 37 O 8/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0814.37O8.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 2. Februar 2012 wird bestätigt.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 25.000,00 fortgesetzt werden.

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