3 O 388/10•Landgericht Düsseldorf, 2012-08-16, 3 O 388/10
Landgericht Düsseldorf, 2012-08-16, 3 O 388/10
3 O 388/10Kantonsgericht16.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 3 O 388/10 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-16
Aktenzeichen: 3 O 388/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0816.3O388.10.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die gegen die Beklagten zu 1., 2. und 3. gerichtete Klage gesamtschuldnerisch dem Grunde nach gerechtfertigt ist.
Die Beklagten zu 1., 2. und 3. sind zudem gemäß dem Feststellungsantrag der Klägerin als Gesamtschuldner verpflichtet, ihr (auch) jeden materiellen und immateriellen Schaden im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Lebendnierenspende zu ersetzen, soweit die Ansprüche zurzeit noch nicht beziffert und auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Die gegen die Beklagten zu 4., 5. und 6. gerichtete Klage wird abgewiesen.
Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
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