Landgericht Düsseldorf, 2012-08-16, 4b O 81/12

4b O 81/12Kantonsgericht16.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 81/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-16

Aktenzeichen: 4b O 81/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0816.4B.O81.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I. Der Antrag der Verfügungsklägerin vom 18.05.2012 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Der Streitwert wird auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt.

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