Landgericht Düsseldorf, 2012-08-17, 8 O 300/11 U.

8 O 300/11 U.Kantonsgericht17.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 300/11 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-17

Aktenzeichen: 8 O 300/11 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0817.8O300.11U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, € 41.337,27 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. August 2011 an die Klägerin zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Beklagten zur Last.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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