Landgericht Düsseldorf, 2012-08-27, 14e O 189/11 U.

14e O 189/11 U.Kantonsgericht27.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14e O 189/11 U. — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-27

Aktenzeichen: 14e O 189/11 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0827.14E.O189.11U.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 13.02.2011 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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