Landgericht Düsseldorf, 2012-08-30, 31 O 4/06 [AktE] B.

31 O 4/06 [AktE] B.Kantonsgericht30.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 4/06 [AktE] B. — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-30

Aktenzeichen: 31 O 4/06 [AktE] B.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0830.31O4.06AKTE.B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge der Antragsteller zu 2, 6, 29, 30 und 38 werden als

unzulässig zurückgewiesen.

Die angemessene Barabfindung für eine Aktie der L Aktiengesellschaft wird auf 62,16 € je Stückaktie festgesetzt.

Der angemessene Ausgleich für außenstehende Aktionäre der L Aktiengesellschaft wird für jedes Geschäftsjahr auf 4,15 € je Stückaktie abzüglich der Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs festgesetzt.

Die Beteiligte zu 39. trägt die Gerichtskosten des Verfahrens und ihre außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1, 3 bis 5, 7 bis 28 und 31 bis 37 und die Kosten des gemeinsamen Vertreters. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2, 6, 29, 30 und 38 wird nicht angeordnet.

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