4b O 99/12 U.•Landgericht Düsseldorf, 2012-08-30, 4b O 99/12 U.
Landgericht Düsseldorf, 2012-08-30, 4b O 99/12 U.
4b O 99/12 U.Kantonsgericht30.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 99/12 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-30
Aktenzeichen: 4b O 99/12 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0830.4B.O99.12U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages leistet.
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