4a O 83/11 U.•Landgericht Düsseldorf, 2012-09-04, 4a O 83/11 U.
Landgericht Düsseldorf, 2012-09-04, 4a O 83/11 U.
4a O 83/11 U.Kantonsgericht04.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 83/11 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-04
Aktenzeichen: 4a O 83/11 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0904.4A.O83.11U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.III.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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