17 Ks 8/12•Landgericht Düsseldorf, 2012-09-06, 17 Ks 8/12
Landgericht Düsseldorf, 2012-09-06, 17 Ks 8/12
17 Ks 8/12Kantonsgericht06.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 17 Ks 8/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-06
Aktenzeichen: 17 Ks 8/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0906.17KS8.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Große Strafkammer – Schwurgericht –
Tenor
Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.
Er wird zu einer
Freiheitsstrafe von zehn Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschrift: § 212 Abs. 1 StGB.
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