4b O 97/12 U.•Landgericht Düsseldorf, 2012-10-18, 4b O 97/12 U.
Landgericht Düsseldorf, 2012-10-18, 4b O 97/12 U.
4b O 97/12 U.Kantonsgericht18.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 97/12 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-18
Aktenzeichen: 4b O 97/12 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1018.4B.O97.12U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I. Der Antrag der Antragstellerin vom 18. Juni 2012 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Antragstellerin auferlegt.III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.IV. Der Streitwert wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
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