Landgericht Düsseldorf, 2012-10-22, 3 O 147/12

3 O 147/12Kantonsgericht22.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 O 147/12 — Sonstige

Entscheidungsdatum: 2012-10-22

Aktenzeichen: 3 O 147/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1022.3O147.12.00

Dokumenttyp: Sonstige

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe des bei der Gerichtskasse xxxx am xxx für die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts xxx –xxx – hinterlegten Betrages von EUR 15.600,63 nebst der angefallenen Hinterlegungszinsen an den Kläger zu bewilligen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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