Landgericht Düsseldorf, 2012-10-24, 11 O 40/11 U.

11 O 40/11 U.Kantonsgericht24.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 40/11 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-24

Aktenzeichen: 11 O 40/11 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1024.11O40.11U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 489,95 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.06.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 95 %, die Beklagte 5 % der Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet.

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