007 Ks-10 Js 72/12-25/12 U.•Landgericht Düsseldorf, 2012-11-29, 007 Ks-10 Js 72/12-25/12 U.
Landgericht Düsseldorf, 2012-11-29, 007 Ks-10 Js 72/12-25/12 U.
007 Ks-10 Js 72/12-25/12 U.Kantonsgericht29.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 007 Ks-10 Js 72/12-25/12 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-29
Aktenzeichen: 007 Ks-10 Js 72/12-25/12 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1129.007KS10JS72.12.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer - Jugendkammer -
Tenor
Der Angeklagte ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Gegen ihn wird auf eine Jugendstrafe von drei Jahren erkannt.
Von der Auferlegung von Kosten wird abgesehen, jedoch trägt der Angeklagte die ihm entstandenen notwendigen Auslagen.
§§ 212, 223, 224 Abs. 1 Nrn. 2, 4 und 5, 22, 25 Abs. 2, 52 StGB.
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