17 KLs 8/11 B. 90 Js 4972/11•Landgericht Düsseldorf, 2013-01-17, 17 KLs 8/11 B. 90 Js 4972/11
Landgericht Düsseldorf, 2013-01-17, 17 KLs 8/11 B. 90 Js 4972/11
17 KLs 8/11 B. 90 Js 4972/11Kantonsgericht17.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 17 KLs 8/11 B. 90 Js 4972/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-17
Aktenzeichen: 17 KLs 8/11 B. 90 Js 4972/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0117.17KLS8.11B90JS497.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Große Strafkammer
Tenor
Die Dolmetscherkosten für Gespräche des Verurteilten mit seiner Wahlverteidigerin werden nicht erstattet.
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