18b O 102/11•Landgericht Düsseldorf, 2013-01-23, 18b O 102/11
Landgericht Düsseldorf, 2013-01-23, 18b O 102/11
18b O 102/11Kantonsgericht23.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 18b O 102/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-23
Aktenzeichen: 18b O 102/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0123.18B.O102.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18b Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Streitwert: 11.676,40 €
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