Landgericht Düsseldorf, 2013-01-29, 9 O 4/12

9 O 4/12Kantonsgericht29.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 4/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-29

Aktenzeichen: 9 O 4/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0129.9O4.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 103.266,18 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. November 2012 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Streithelfer hat die Kosten der Streithilfe zu tragen. Die Beklagte hat die übrigen Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils aus dem Urteil beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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