Landgericht Düsseldorf, 2013-01-30, 23 S 348/12

23 S 348/12Kantonsgericht30.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 S 348/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-30

Aktenzeichen: 23 S 348/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0130.23S348.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer - Berufungskammer -

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 24.08.2012 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 841,90 EUR festgesetzt.

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