Landgericht Düsseldorf, 2013-02-13, 11 O 346/12 U.

11 O 346/12 U.Kantonsgericht13.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 346/12 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-13

Aktenzeichen: 11 O 346/12 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0213.11O346.12U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet.

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