2b O 215/09•Landgericht Düsseldorf, 2013-02-26, 2b O 215/09
Landgericht Düsseldorf, 2013-02-26, 2b O 215/09
2b O 215/09Kantonsgericht26.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 215/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-26
Aktenzeichen: 2b O 215/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0226.2B.O215.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.571,79 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.5.2009 sowie einen weiteren Betrag in Höhe von 2.043,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.9.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger gesamtschuldnerisch zu 23 %, die Beklagte zu 77 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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