Landgericht Düsseldorf, 2013-03-01, 25 T 14/13 B. 513 IN 11/04 Amtsgericht Düsseldorf

25 T 14/13 B. 513 IN 11/04 Amtsgericht DüsseldorfKantonsgericht01.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 14/13 B. 513 IN 11/04 Amtsgericht Düsseldorf — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-01

Aktenzeichen: 25 T 14/13 B. 513 IN 11/04 Amtsgericht Düsseldorf

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0301.25T14.13B513IN11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Schuldners zurückgewiesen.

Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 7. 1. 2013 (Teilabhilfeentscheidung) wird aufgehoben, soweit der sofortigen Beschwerde dahingehend abgeholfen worden ist, dass die Aufteilung des Steuererstattungsanspruchs für das Jahr 2012 in Gemäßheit des Beschlusses des BGH, Beschluss vom 16. 7. 2009 – IX ZB 239/04 – zu erfolgen hat. Es verbleibt bei der angefochtenen Entscheidung.

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