8 O 375/11•Landgericht Düsseldorf, 2013-03-28, 8 O 375/11
Landgericht Düsseldorf, 2013-03-28, 8 O 375/11
8 O 375/11Kantonsgericht28.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 8 O 375/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-28
Aktenzeichen: 8 O 375/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0328.8O375.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von der Verpflichtung zu weiteren Zahlungen auf den CHF-Plus-Swap mit der Ref.-Nr. 2137048D freizustellen, soweit nicht diesen Zahlungen anzurechnende W2 (derzeit: € 1.546.218,27) gegenüberstehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 93 % und die Klägerin zu 7% zu tragen.
Das Urteil ist in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.