Landgericht Düsseldorf, 2013-04-05, 17 Ks 2/13 U. 10 Js 547/12 Staatsanwaltschaft Düsseldorf

17 Ks 2/13 U. 10 Js 547/12 Staatsanwaltschaft DüsseldorfKantonsgericht05.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 17 Ks 2/13 U. 10 Js 547/12 Staatsanwaltschaft Düsseldorf — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-05

Aktenzeichen: 17 Ks 2/13 U. 10 Js 547/12 Staatsanwaltschaft Düsseldorf

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0405.17KS2.13U10JS547.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Große Strafkammer – Schwurgericht -

Tenor

Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.

Er wird zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewendete Vorschrift: § 211 StGB.

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